§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Erstellung und den Betrieb von Websites sowie damit zusammenhängende Leistungen, insbesondere Suchmaschinenoptimierung sowie Sichtbarkeits- und Bewertungsmanagement.
(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind nicht Adressaten dieses Angebots; verbraucherschützende Vorschriften, insbesondere ein Widerrufsrecht, finden daher keine Anwendung.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungen und Pakete
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen in Form von Paketen. Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Checkout.
(2) Website-Pakete („Einsteiger" und „Standard"): Der Anbieter erstellt für den Kunden eine individuell gestaltete Website, stellt diese auf der Plattform LeadConnector bereit und betreibt sie dort (Hosting). Die Website wird mobil optimiert ausgeliefert und für Suchmaschinen auffindbar gemacht. Das Einwilligungsmanagement (Cookie-Consent) erfolgt über das Tool CCM19. Eine laufende inhaltliche Pflege durch den Anbieter ist nicht geschuldet; der Kunde pflegt Inhalte selbst (§ 6). Der Anbieter steht für technische sowie auf Anforderung erforderliche Anpassungen zur Verfügung. Beide Pakete umfassen den Support nach § 12.
(3) Das Paket „Einsteiger" richtet sich an Betriebe ohne Mitarbeiter. Ob diese Voraussetzung weiterhin vorliegt, fragt der Anbieter einmal jährlich beim Kunden ab. Entfällt sie, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums auf das Paket „Standard" umstellen; der Kunde kann stattdessen zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen.
(4) Paket „SEO" (optional): Laufende Suchmaschinenoptimierung nach Maßgabe von § 10.
(5) Paket „Google-Sichtbarkeit" (optional): Einrichtung und Optimierung des Google-Unternehmensprofils des Kunden sowie laufendes Bewertungs- und Sichtbarkeitsmanagement nach Maßgabe von § 11.
(6) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Anbieter keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder Kartendiensten, keine bestimmte Anzahl an Anfragen oder Bewertungen, keinen bestimmten geschäftlichen Erfolg und keine Erstellung oder Pflege der rechtlichen Texte des Kunden (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters über den bereitgestellten Buchungs- und Zahlungslink annimmt. Die Annahme umfasst die dort abgegebene Bestätigung dieser AGB, der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(2) Die Abwicklung der Zahlung und die Rechnungsstellung erfolgen über den Zahlungsdienstleister FunnelPay (Patrick Mentler, Bönen).
§ 4 Ablauf und Bereitstellung
(1) Nach Vertragsschluss erhält der Kunde einen Fragebogen, in dem er die für die Erstellung der Website erforderlichen Informationen angibt. Mit der Erstellung beginnt der Anbieter nach Eingang der Einrichtungsgebühr.
(2) Bei der Buchung wählt der Kunde den Starttermin des laufenden Vertragsverhältnisses (jeweils der 1. oder der 15. eines Monats). Der Anbieter schaltet die Website in der Regel zu diesem Termin unter der Domain des Kunden live.
(3) Voraussetzung ist, dass der Kunde den Fragebogen rechtzeitig und vollständig ausfüllt, die erforderlichen Zugänge und Freigaben erteilt und die Anpassung der DNS-Einträge nach § 5 Abs. 1 veranlasst. Verzögerungen, die auf die Mitwirkung des Kunden, seinen Domain-Registrar oder die Laufzeit der DNS-Verbreitung zurückgehen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
(4) Verzögert sich die Livestellung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, verschiebt sich der Beginn der laufenden Vergütung entsprechend.
(5) Geringfügige Abweichungen sind möglich und begründen keinen Mangel.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien und Informationen zur Verfügung (z. B. Texte, Bilder, Logos, Firmendaten) und sorgt für die erforderliche Anpassung der DNS-Einträge bei seinem Domain-Registrar.
(2) Der Kunde versichert, dass er an den überlassenen Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt und diese nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich hiervon abhängige Fristen angemessen.
§ 6 Selbstpflege und Änderungen durch den Kunden
(1) Der Kunde kann die Inhalte seiner Website (Texte, Bilder, Sektionen) jederzeit selbst bearbeiten. Solche rein inhaltlichen Änderungen sind frei und nicht anzeigepflichtig.
(2) Bindet der Kunde technische Drittdienste ein oder verändert er technische Funktionen – insbesondere Tracker, Pixel, Heatmaps, Analyse- oder Marketing-Skripte oder eingebettete Dienste Dritter (z. B. Karten, soziale Netzwerke, Videos) –, ist er verpflichtet, dies dem Anbieter vorab anzuzeigen, da die Einwilligungskonfiguration (Cookie-Consent über CCM19) entsprechend angepasst werden muss.
(3) Für Änderungen, die der Kunde selbst vornimmt, sowie für deren rechtliche Zulässigkeit ist der Kunde verantwortlich. Die Gewährleistung des Anbieters bezieht sich auf den Auslieferungszustand und das vom Anbieter gelieferte Fundament, nicht auf kundenseitige Modifikationen (§ 17).
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem Checkout. Sie setzt sich aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer laufenden Vergütung zusammen. Die Einrichtungsgebühr ist mit der Buchung fällig. Die laufende Vergütung beginnt zum gewählten Starttermin (§ 4 Abs. 2) und ist je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
(2) Die Einrichtungsgebühr vergütet die Erstellungsleistung des Anbieters, insbesondere Konzeption und Gestaltung der Website, die Erstellung und Einrichtung der Inhalte, die technische Konfiguration einschließlich Einwilligungsmanagement, die Einrichtung unter der Domain des Kunden sowie die Livestellung. Sie ist eine Vergütung für diese Arbeitsleistung und begründet keinen Erwerb von Rechten an der Plattform, auf der die Website betrieben wird.
(3) Die laufende Vergütung deckt den Betrieb und das Hosting der Website, die technische Betreuung sowie den E-Mail-Support nach § 12 Abs. 1 während der Vertragslaufzeit ab, in den Paketen „SEO" und „Google-Sichtbarkeit" zusätzlich die dort vereinbarten laufenden Leistungen.
(4) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung nach vorheriger Ankündigung auszusetzen, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(6) Eine einseitige Anpassung der laufenden Vergütung ist mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums zulässig; die Erhöhung darf je Anpassung 10 % der bisherigen Vergütung nicht übersteigen. Dem Kunden steht im Fall einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu. Weitergehende Preisänderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Kunden möglich.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Website-Pakete haben keine Mindestlaufzeit.
(2) Bei monatlicher Zahlweise kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden (Beispiel bei Starttermin am 1. eines Monats: Zugang der Kündigung am 15. Juli – Vertragsende am 31. August).
(3) Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung ist ohne Frist möglich; sie muss dem Anbieter spätestens am letzten Tag des laufenden Vertragsjahres zugehen.
(4) Das Paket „SEO" hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Starttermin. Es kann mit einer Frist von einem Monat erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit und danach zum Ende eines jeden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(5) Die Einrichtungsgebühr wird im Fall einer Kündigung nicht anteilig erstattet.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(7) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 9 Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) Der Anbieter richtet die Website im Auslieferungszustand technisch so ein, dass das Einwilligungsmanagement (Cookie-Consent) funktionsfähig konfiguriert ist und einwilligungspflichtige Skripte und Dienste vor Erteilung einer Einwilligung nicht geladen werden. Diese Einrichtung ist Bestandteil der geschuldeten Leistung.
(2) Nicht Gegenstand der Leistung sind die inhaltlichen Rechtstexte des Kunden (insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung), deren rechtliche Prüfung sowie eine Zusicherung umfassender Rechts- oder Abmahnsicherheit. Der Anbieter liefert die technische Grundlage und erbringt keine Rechtsberatung.
(3) Die Zusage nach Absatz 1 bezieht sich auf den Auslieferungszustand. Nimmt der Kunde nachträglich Änderungen vor – insbesondere durch die Einbindung technischer Drittdienste nach § 6 Abs. 2, ohne diese dem Anbieter anzuzeigen –, entfällt sie für die hiervon betroffenen Bestandteile. Zeigt der Kunde solche Änderungen an, passt der Anbieter die Einwilligungskonfiguration entsprechend an.
(4) Für die auf der Website sowie im Google-Unternehmensprofil veröffentlichten Inhalte und für die Einhaltung der den Kunden treffenden gesetzlichen Pflichten ist im Übrigen der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrige vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte zurückzuführen sind.
§ 10 Suchmaschinenoptimierung (Paket „SEO")
(1) Im Rahmen dieses Pakets betreut der Anbieter die Auffindbarkeit des Kunden in Suchmaschinen laufend. Hierzu zählen insbesondere lokale Suchmaschinenoptimierung (Local SEO), die Optimierung der Website selbst (On-Page-SEO) sowie der Aufbau externer Verweise (Backlinks). Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Der Anbieter setzt ausschließlich Maßnahmen ein, die mit den jeweils geltenden Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber vereinbar sind.
(3) Platzierungen in Suchmaschinen hängen von Faktoren ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, insbesondere von Änderungen der Bewertungsverfahren der Suchmaschinenbetreiber und vom Wettbewerbsumfeld. Eine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit oder Anzahl an Anfragen wird nicht geschuldet.
(4) Der Kunde gewährt dem Anbieter die für die Leistung erforderlichen Zugänge, insbesondere zur Google Search Console und zum Google-Unternehmensprofil, und stimmt inhaltliche Änderungen, die nicht allein technischer Natur sind, auf Anfrage zeitnah ab.
§ 11 Bewertungs- und Sichtbarkeitsmanagement (Paket „Google-Sichtbarkeit")
(1) Im Rahmen dieses Pakets richtet der Anbieter das Google-Unternehmensprofil des Kunden ein bzw. optimiert es und unterstützt laufend beim Aufbau und der Pflege von Bewertungen. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung kundeninitiierter Bewertungslinks/QR-Codes, KI-gestützte Antwortvorschläge, monatliche Beiträge, Monitoring sowie ein Monatsreport.
(2) Bewertungen werden ausschließlich auf freiwilliger, durch den Endkunden initiierter Basis eingeholt. Eine Vergütung, Belohnung oder sonstige Anreizsetzung für Bewertungen sowie das gezielte Herausfiltern oder Unterdrücken negativer Bewertungen finden nicht statt. Der Kunde verpflichtet sich, das System nicht zu wettbewerbswidrigen Zwecken einzusetzen.
(3) Von der KI erstellte Antwortvorschläge werden erst nach Freigabe durch den Kunden veröffentlicht. Für veröffentlichte Antworten und Inhalte des Unternehmensprofils ist der Kunde verantwortlich.
(4) Der Anbieter überwacht eingehende Bewertungen und reagiert auf unzulässige oder offensichtlich gefälschte Bewertungen, etwa durch Meldung an Google. Ein bestimmter Erfolg – insbesondere die Entfernung einer Bewertung – kann nicht zugesichert werden, da die Entscheidung hierüber bei Google liegt.
§ 12 Support
(1) Der Anbieter steht dem Kunden während der Vertragslaufzeit per E-Mail für Fragen und technische Anliegen zur Verfügung, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Niedersachsen. Anfragen bearbeitet der Anbieter innerhalb angemessener Frist; bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten werden nicht zugesichert.
(2) Über den E-Mail-Support hinaus bietet der Anbieter freiwillige Zusatzangebote an, derzeit insbesondere:
a) Support über WhatsApp. Anfragen können dabei zunächst durch ein automatisiertes, KI-gestütztes System beantwortet werden. Kann dieses ein Anliegen nicht lösen, wird es an den Anbieter weitergeleitet;
b) einen monatlichen offenen Gruppencall per Videokonferenz, in dem Fragen der teilnehmenden Kunden beantwortet werden. Der Termin wird rechtzeitig vorher mitgeteilt. Eine Aufzeichnung erfolgt nur nach vorheriger Ankündigung.
(3) Die Zusatzangebote nach Absatz 2 sind nicht Bestandteil der vergüteten Leistung. Der Anbieter kann sie erweitern, ändern oder einstellen; auf die Vergütung hat dies keinen Einfluss.
(4) Individuelle Einzeltermine sind nicht Bestandteil des Supports.
§ 13 Datenschutz
Soweit der Anbieter im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. über Kontaktformulare, Terminbuchung, CRM-Funktionen oder das Bewertungsmanagement), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt insoweit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
§ 14 Nutzungsrechte und Vertragsende
(1) Für die Dauer des Vertrags räumt der Anbieter dem Kunden das Recht ein, die erstellte Website auf der Plattform zu nutzen.
(2) An den nach Absatz 3 herausgegebenen Inhalten und Quelldateien räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Dieses Recht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Der Kunde darf die Dateien insbesondere bearbeiten, weiterentwickeln und in einer anderen Umgebung verwenden. Rechte an der Plattform selbst sowie an vom Anbieter allgemein eingesetzten Bausteinen und Vorlagen werden hiervon nicht erfasst.
(3) Der Kunde erhält bei Vertragsende auf Anforderung die Inhalte seiner Website (insbesondere Texte und Bilder) sowie die zugrunde liegenden Quelldateien. Der Anbieter stellt diese einmalig und ohne gesonderte Vergütung zur Verfügung.
(4) Die Website wird mit den Werkzeugen der Plattform LeadConnector erstellt; die Quelldateien liegen daher in dem plattformeigenen Format vor, in dem sie dort erzeugt werden, und werden in genau diesem Format herausgegeben. Eine Umwandlung in ein bestimmtes anderes Format oder in eine in anderen Systemen unmittelbar lauffähige Fassung ist damit nicht verbunden und wird nicht zugesichert, da die Plattform eine solche Ausgabe derzeit nicht vorsieht. Die Weiterverwendung der Dateien in einer anderen Umgebung obliegt dem Kunden.
(5) Der Anbieter wird einen Wechsel des Kunden zu einem anderen Anbieter im Rahmen des Zumutbaren unterstützen und nicht behindern.
(6) Das Google-Unternehmensprofil ist und bleibt das Profil des Kunden. Bei Vertragsende entzieht der Anbieter sich lediglich der Verwaltungsrechte; das Profil selbst verbleibt beim Kunden.
(7) Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht zur Nutzung der Website auf der Plattform. Der Anbieter hält die Website nach Vertragsende noch 30 Tage vor und löscht sie erst nach Ablauf dieser Frist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde die Herausgabe nach Absatz 3 anfordern. Für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten ist der Kunde verantwortlich.
§ 15 Verfügbarkeit
Der Betrieb der Website erfolgt über die Plattform LeadConnector. Der Anbieter schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Insbesondere Wartungsarbeiten, Störungen der Plattform oder von Drittdiensten (z. B. Google) sowie höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
§ 16 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut – Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 5.000 EUR je Schadensfall.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 17 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistung bezieht sich auf den Auslieferungszustand der Leistung sowie auf das vom Anbieter gelieferte Fundament, nicht auf nachträgliche Änderungen oder Einbindungen durch den Kunden (§ 6). Mängel sind dem Anbieter in Textform anzuzeigen; der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen dieser AGB wird der Anbieter dem Kunden in Textform mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.